Die Kinder und Jugendlichen können den Herkunftskontakt von sich aus während der üblichen Tageszeiten in Form von Telefongesprächen oder Briefen herstellen, soweit es dem Wohle und dem Wunsch des Kindes entspricht. Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie können an Mittwochnachmittagen (ausgenommen Ferien- und Feiertagen) gestaltet werden. Wenn Wochenendschlafbesuche (Freitag bis Sonntag) dem Wohle und dem Wunsch des Kindes entsprechen, werden diese mit den Mitarbeitern der SPLG abgestimmt.
In den Ferien- und an den Feiertagen hält die SPLG ein regenerierendes pädagogisches Angebot vor, in dem Ferienfreizeiten, Urlaube oder besondere gemeinsame Freizeit der SPLG gestaltet wird, losgelöst von den sonstigen „Alltagsverpflichtungen“ wie Kita, Schule, Psycho- und Ergotherapie. Wenn möglich fördern und initiieren wir in den Ferien aber auch Schlafbesuchswochen bei der Herkunftsfamilie.
Bei Herkunftskontakt werden die Kinder und Jugendlichen grundsätzlich durch Angehörige der Herkunftsfamilie in der SPLG abgeholt und wiedergebracht, je nach Alter und Reife des Kindes wird die eigenständige Mobilität gefördert, so dass ggf. abweichende Treffpunkte abgestimmt werden können.