QUALITÄTSSICHERUNG

Kooperation

 

Mit den bezirklichen Jugendämtern:

Das Angebot der LG orientiert sich am Bedarf der Zielgruppe und den Kundenwünschen der bezirklichen Jugendämter. Eine enge Zusammenarbeit ist Voraussetzung.

  • Teilnahme an Erziehungs- und Verlaufskonferenzen

  • Bericht über die Konferenzen

  • Mitwirkung bei der Erstellung des Hilfeplans

  • Dokumentation der Entwicklung des Kindes

  • Meldung der Belegung und besonderer Ereignisse

  • Anträge für zusätzliche Hilfen stellen und begründen

Mit der Herkunftsfamilie:

Sofern es dem Wohl und dem Wunsch des Kindes entspricht, sollen bestehende Beziehungen zur Herkunftsfamilie stabilisiert oder zu unbekannten Elternteilen angebahnt werden. Angestrebt ist ein kontinuierlicher Austausch über den Entwicklungsstand und die aktuellen pädagogischen Prozesse in offenen, konstruktiven Gesprächen. Dadurch soll Rivalitätsgefühlen, Neid- und Konkurrenztendenzen der Eltern möglichst präventiv entgegengewirkt werden. Weitere Kooperationspartner ergeben sich aus der konkreten pädagogischen Arbeit, z.B. Kindergarten, Schule, Vereine, Ärzte. Auch hier ist eine enge Zusammenarbeit angestrebt.


Kontinuität

Ein spezifisches Merkmal der LG ist die hohe Betreuungskontinuität. Frau Spielhagen gewährleistet eine intensive Rund-um-die-Uhr-Betreuung und ist in der Regel für die Kinder präsent. Für Zeiten zur persönlichen Regeneration, beschäftigen wir qualifiziertes Fachpersonal.

 

Die fachliche Aktualität ist sichergestellt durch:

  • allabendliche Kurzreflexion

  • wöchentliche Besprechung

  • kollegiale Beratung mit anderen Trägern u.a. enfant terrible e.V. - Verein zur Unterstützung von Außenwohngruppen und anderen alternativen Lebensformen

  • Supervision durch eine externe Therapeutin und Mediatorin

  • konzeptionelle Weiterentwicklung

  • Fortbildung

  • Krisenmanagement, Beschwerdemanagement

Partizipation

Alle in der LG lebenden Kinder werden ihrem Alter entsprechend an der Gestaltung der pädagogischen Prozesse beteiligt. Dies gilt auch für das Aufnahmeverfahren. In der Kennenlernphase werden die Bedürfnisse und Interessen des aufzunehmenden Kindes und aller anderen in der LG lebenden Personen abgeglichen.